Vergabe-ABC
Vergabe-ABC: Begriffe von A bis Z
Die wichtigsten Begriffe der öffentlichen Vergabe, jeweils in wenigen Sätzen erklärt.
Stand: 17.10.2026 · Keine Rechtsberatung
A
- Angebotsfrist
- Zeitpunkt, bis zu dem das Angebot beim Auftraggeber eingegangen sein muss. Was später eingeht, wird in der Regel nicht gewertet. Mehr im Artikel Checkliste Abgabe
- Ausschlussgründe
- Gründe, aus denen ein Unternehmen vom Verfahren ausgeschlossen wird oder werden kann, etwa bestimmte Straftaten oder nicht gezahlte Steuern und Sozialabgaben (§§ 123, 124 GWB). Mehr im Artikel Eignung und Zuschlag
B
- Bekanntmachung
- Veröffentlichung eines Vergabeverfahrens mit Auftraggeber, Gegenstand, Verfahrensart, Fristen und Bedingungen. Mit ihr beginnt jedes Verfahren mit öffentlichem Wettbewerb.
- Bewerber und Bieter
- Bewerber heißen Unternehmen, die am Teilnahmewettbewerb teilnehmen. Bieter heißen Unternehmen, die ein Angebot abgeben. Mehr im Artikel Verfahrensarten
- Bieterfrage
- Schriftliche Frage eines Unternehmens an die Vergabestelle zu den Unterlagen. Die Antwort erhalten in der Regel alle Bieter. Mehr im Artikel Bieterfragen
- Bietergemeinschaft
- Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot abgeben und dafür in der Regel gemeinsam haften. Mehr im Artikel Go oder No-Go
- Bindefrist
- Zeitraum, in dem der Bieter an sein Angebot gebunden ist. Bis dahin kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen. Mehr im Artikel Nach dem Zuschlag
C
- CPV
- Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (Common Procurement Vocabulary). Jede Leistung hat einen achtstelligen Code mit Prüfziffer, zum Beispiel 72000000-5 für IT-Dienste.
D
- Datenservice Öffentlicher Einkauf
- Zentraler Bekanntmachungsservice für Bund, Länder und Kommunen unter oeffentlichevergabe.de. Er stellt die Bekanntmachungen auch als offene Daten bereit. Mehr im Artikel EU oder national
- Direktauftrag
- Kleiner Auftrag unterhalb einer Wertgrenze, den der Auftraggeber ohne Vergabeverfahren vergeben darf. Die Wertgrenzen legen Bund und Länder fest. Mehr im Artikel Verfahrensarten
E
- E-Vergabe
- Elektronische Durchführung des Verfahrens: Unterlagen abrufen, Fragen stellen und Angebote abgeben über eine Vergabeplattform. Mehr im Artikel Checkliste Abgabe
- eForms
- EU-weiter Standard für elektronische Bekanntmachungen, seit 25. Oktober 2023 verpflichtend. In Deutschland gilt dafür eForms-DE.
- Eigenerklärung
- Erklärung des Unternehmens über sich selbst, etwa zu Umsatz, Personal oder Ausschlussgründen. Belege fordert der Auftraggeber oft erst später an. Mehr im Artikel Eignung und Zuschlag
- Eignung
- Fähigkeit eines Unternehmens, den Auftrag auszuführen: Befähigung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 GWB). Mehr im Artikel Eignung und Zuschlag
- Eignungsleihe
- Ein Unternehmen stützt sich für die Eignung auf die Kapazitäten eines anderen, etwa auf dessen Referenzen oder Umsatz (§ 47 VgV). Das andere Unternehmen muss die Mittel zur Verfügung stellen. Mehr im Artikel Go oder No-Go
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- Standardformular, mit dem Unternehmen im EU-Verfahren vorläufig erklären, dass sie geeignet sind und keine Ausschlussgründe vorliegen (§ 50 VgV). Mehr im Artikel Eignung und Zuschlag
F
- Formblatt
- Vordruck der Vergabestelle, den Bieter ausfüllen und oft unterschreiben, etwa Eigenerklärungen oder das Preisblatt. Form und Inhalt dürfen nicht verändert werden. Mehr im Artikel Checkliste Abgabe
L
- Leistungsbeschreibung
- Teil der Vergabeunterlagen, der die geforderte Leistung so genau beschreibt, dass alle Bieter sie gleich verstehen (§ 121 GWB).
- Leistungsverzeichnis
- Aufstellung der Leistung in Positionen mit Mengen, in die der Bieter seine Preise einträgt. Bei Bauleistungen oft als GAEB-Datei.
- Los
- Teil eines Auftrags, der getrennt vergeben wird: nach Menge als Teillos, nach Art der Leistung als Fachlos (§ 97 Abs. 4 GWB).
N
- Nachunternehmer
- Unternehmen, das einen Teil der Leistung im Auftrag des Bieters erbringt. Oft verlangt der Auftraggeber, Nachunternehmer im Angebot zu benennen. Mehr im Artikel Go oder No-Go
- Nebenangebot
- Angebot, das von der geforderten Leistung abweicht. Zulässig nur, wenn der Auftraggeber es ausdrücklich erlaubt (§ 35 VgV).
O
- Offenes Verfahren
- EU-Verfahren, in dem jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben kann. Verhandelt wird nicht. Mehr im Artikel Verfahrensarten
P
- Präqualifizierung
- Vorab geprüfte Eignung, eingetragen in ein Verzeichnis. Der Eintrag kann Einzelnachweise ersetzen. Mehr im Artikel Eignung und Zuschlag
R
- Rahmenvereinbarung
- Vereinbarung über die Bedingungen künftiger Einzelaufträge, etwa Preise und Mengen. Im EU-Verfahren in der Regel höchstens vier Jahre (§ 21 VgV).
- Rüge
- Hinweis eines Bieters an den Auftraggeber auf einen vermuteten Vergabefehler. Im EU-Verfahren ist sie Voraussetzung für die Nachprüfung und an Fristen gebunden (§ 160 Abs. 3 GWB). Mehr im Artikel Nach dem Zuschlag
S
- Schwellenwert
- Auftragswert ohne Umsatzsteuer, ab dem EU-weit ausgeschrieben werden muss. Die EU passt die Werte alle zwei Jahre an. Mehr im Artikel Schwellenwerte
- Sektorenauftraggeber
- Auftraggeber in den Bereichen Wasser, Energie und Verkehr, zum Beispiel Stadtwerke. Für sie gilt die Sektorenverordnung (SektVO) mit höheren Schwellenwerten. Mehr im Artikel Schwellenwerte
T
- TED
- Tenders Electronic Daily, die Onlineausgabe des Supplements zum Amtsblatt der EU. Dort erscheinen die EU-weiten Bekanntmachungen. Mehr im Artikel EU oder national
- Teilnahmewettbewerb
- Erste Stufe eines zweistufigen Verfahrens: Unternehmen bewerben sich mit Eignungsnachweisen, der Auftraggeber wählt aus, wer ein Angebot abgeben darf. Mehr im Artikel Verfahrensarten
U
- UVgO
- Unterschwellenvergabeordnung. Sie regelt Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte, soweit Bund oder Land sie eingeführt haben. Mehr im Artikel EU oder national
V
- Vergabekammer
- Unabhängige Stelle, die EU-Vergabeverfahren auf Antrag überprüft (§§ 155 ff. GWB). Mehr im Artikel Nach dem Zuschlag
- Vergabeunterlagen
- Alle Unterlagen, die der Auftraggeber für das Verfahren bereitstellt: Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen und Formblätter (§ 29 VgV).
- Verhandlungsverfahren
- Verfahren, in dem der Auftraggeber mit Bietern über die Angebote verhandelt, meist nach einem Teilnahmewettbewerb (§ 17 VgV). Mehr im Artikel Verfahrensarten
- VgV
- Vergabeverordnung. Sie regelt das Verfahren für Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte. Mehr im Artikel EU oder national
- VOB/A
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A. Abschnitt 1 gilt unterhalb, der EU-Abschnitt oberhalb der Schwellenwerte. Mehr im Artikel EU oder national
- Vorabinformation
- Information an unterlegene Bieter vor dem Zuschlag im EU-Verfahren. Danach gilt eine Wartefrist von 15 Kalendertagen, bei elektronischer Übermittlung von 10 (§ 134 GWB). Mehr im Artikel Nach dem Zuschlag
W
- Wertungsmatrix
- Übersicht, mit der der Auftraggeber Angebote nach den Zuschlagskriterien bewertet, etwa mit Punkten und Gewichten. Mehr im Artikel Eignung und Zuschlag
Z
- Zuschlag
- Annahme des Angebots durch den Auftraggeber. Mit dem Zuschlag kommt der Vertrag zustande. Mehr im Artikel Nach dem Zuschlag
- Zuschlagskriterien
- Maßstäbe, nach denen der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot bestimmt, etwa Preis, Qualität und Konzept. Sie stehen mit ihrer Gewichtung in den Unterlagen (§ 127 GWB). Mehr im Artikel Eignung und Zuschlag
Dieser Artikel gibt einen Überblick in eigenen Worten und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das geltende Recht und die Vergabeunterlagen des jeweiligen Verfahrens.