Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Zuschlag.ai durch Unternehmen.
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter und Vertragsschluss
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Webanwendung Zuschlag.ai (im Folgenden „System“) zwischen dem Anbieter und seinen Kunden.
- Anbieter ist Keyvan Hardani, Am Westpark 10, 81373 München, E-Mail info@hardani.de (Vom Inhaber zu bestätigen: Firma, Rechtsform, Register und Vertretung).
- Das Angebot richtet sich nur an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließt der Anbieter nicht.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, etwa Einkaufsbedingungen, gelten nicht. Das gilt auch, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen ohne Vorbehalt erbringt.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters annimmt oder der Anbieter eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigt. Regelungen im Angebot gehen diesen AGB vor.
- Diese AGB gelten auch für eine Pilotnutzung und für Probezugänge, auch wenn sie unentgeltlich sind.
§ 2 Leistungen
- Der Anbieter stellt das System als Software as a Service über das Internet bereit. Der Umfang ergibt sich aus dem Angebot. Dazu gehören insbesondere:
- Radar: Suche öffentlicher Bekanntmachungen und Auswahl nach dem Firmenprofil des Kunden,
- Bewertung: Passung, Eignung und K.O.-Kriterien mit Fundstelle sowie ein Vorschlag für die Rolle im Verfahren,
- Angebotswerkstatt: Analyse der Vergabeunterlagen, Entwürfe, Kalkulation und Dokumente als Word und PDF,
- Assistent: Fragen und Aufgaben in der Anwendung, auch per Sprache,
- Wissen: Firmenprofil, Team, Referenzen, Nachweise und Textbausteine des Kunden.
- Der Anbieter betreibt das System nach dem Stand der Technik. Eine bestimmte Verfügbarkeit sichert er nur zu, wenn das Angebot sie ausdrücklich nennt. Wartungsarbeiten kündigt er nach Möglichkeit vorher an.
- Der Anbieter entwickelt das System weiter. Er darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, wenn der vereinbarte Nutzen für den Kunden dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
- Einrichtung, Schulung, Anpassungen und andere Leistungen außerhalb des Angebots erbringt der Anbieter nur nach gesonderter Vereinbarung. Auch für sie gilt § 3.
§ 3 Rechte am System
- Alle Rechte am System liegen ausschließlich beim Anbieter. Das gilt insbesondere für die Software in Quell- und Objektcode, die Plattform, die Marke „Zuschlag.ai“, die Methodik, Vorlagen, Prompts, die Auswertungslogik, Designs und die Dokumentation. Es gilt auch für alle Weiterentwicklungen, Bearbeitungen und Anpassungen, selbst wenn sie für den Kunden oder auf seine Anregung entstehen.
- Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, das System im vereinbarten Umfang für eigene Zwecke seines Geschäftsbetriebs zu nutzen. Nutzen dürfen das System die Personen, für die der Kunde nach dem Vertrag einen Zugang einrichtet. Weitere Rechte erhält der Kunde nicht.
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe oder Hinterlegung des Quellcodes. Er darf das System nicht kopieren, bearbeiten, zurückentwickeln oder dekompilieren, soweit das Gesetz es nicht zwingend erlaubt (§§ 69d, 69e UrhG).
- Kundenspezifische Einstellungen und Anpassungen, ein Pilotbetrieb sowie Feedback, Vorschläge, Fehlermeldungen oder sonstige Mitwirkung des Kunden und seiner Mitarbeitenden begründen kein Eigentum und kein Miteigentum am System und keine sonstigen Rechte daran. Das gilt unabhängig vom Umfang der Mitwirkung und davon, ob sie vergütet wird.
- Anregungen, Vorschläge und Feedback des Kunden zum System darf der Anbieter frei und unentgeltlich verwenden, zeitlich und räumlich unbeschränkt und auch für andere Kunden.
- Entstehen durch die Mitwirkung des Kunden oder seiner Mitarbeitenden dennoch Rechte an Bestandteilen des Systems, räumt der Kunde dem Anbieter daran ein ausschließliches, übertragbares und zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, ohne gesonderte Vergütung. Ausgenommen sind vertrauliche Informationen und Kundendaten nach § 4.
- Rechte am System gehen nur auf den Kunden über, wenn der Anbieter dies ausdrücklich und schriftlich unter Bezug auf diesen § 3 erklärt.
§ 4 Daten und Inhalte des Kunden
- Im Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde stehen die Kundendaten dem Kunden zu. Kundendaten sind die Inhalte, die der Kunde in das System einbringt oder für sich abrufen lässt, etwa Vergabeunterlagen, Firmenwissen, Referenzen, Nachweise und Vorlagen in seinem Corporate Design, sowie die Angebote und Dokumente, die er mit dem System erstellt. Rechte Dritter, zum Beispiel der Auftraggeber an ihren Vergabeunterlagen, bleiben unberührt.
- Enthalten erstellte Dokumente Vorlagen oder Textbausteine des Anbieters, darf der Kunde sie als Teil dieser Dokumente zeitlich unbeschränkt nutzen, auch nach Vertragsende. Im Übrigen gilt § 3.
- Der Kunde räumt dem Anbieter an den Kundendaten nur die Rechte ein, die für die Leistung nötig sind, etwa zum Speichern, Verarbeiten, Auswerten mit den KI-Modellen des Anbieters und Anzeigen. Diese Rechte enden mit dem Vertrag und der Löschung nach § 9.
- Der Anbieter verarbeitet Kundendaten nur, um seine Leistungen zu erbringen. Er verwendet sie nicht zum Training von KI-Modellen und gibt sie nicht an Anbieter von KI-Diensten weiter. Für personenbezogene Daten gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
- Export und Löschung bei Vertragsende regelt § 9.
§ 5 KI-Ergebnisse und Verantwortung des Kunden
- Bewertungen, Zusammenfassungen, Entwürfe und andere Ergebnisse des Systems entstehen ganz oder teilweise automatisch, auch mit KI. Sie sind Vorschläge und können unvollständig oder fehlerhaft sein.
- Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung und keine Vergabeberatung. Die Ergebnisse des Systems ersetzen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
- Der Kunde prüft alle Ergebnisse, bevor er sie verwendet, insbesondere vor der Abgabe eines Angebots. Er entscheidet selbst, ob und wie er sich an einem Verfahren beteiligt, und ist für seine Angebote und Erklärungen gegenüber Auftraggebern verantwortlich.
- Fristen, Anforderungen, Formvorgaben und andere Angaben prüft der Kunde gegen die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind allein diese.
§ 6 Datenquellen
- Das System nutzt amtliche Bekanntmachungen und offene Daten, zum Beispiel aus dem Datenservice Öffentlicher Einkauf, aus TED, dem Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, und aus weiteren Vergabeportalen. Der Anbieter gibt sie so wieder, wie die Quellen sie veröffentlichen. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Quellen ist er nicht verantwortlich.
- Für Daten aus diesen Quellen gelten deren Nutzungsbedingungen. Der Kunde hält sie ein, wenn er solche Daten weitergibt oder veröffentlicht, und verpflichtet alle Personen, denen er Zugang zum System gewährt, ebenso. Insbesondere gilt:
- Daten von simap.ch verändert der Kunde inhaltlich nicht und trennt eigene Kommentare deutlich davon. Er gibt sie an Dritte frühestens ab 8:00 Uhr Schweizer Zeit am Tag ihres Erscheinens weiter, mit dem Hinweis „Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend sind die auf der Plattform www.simap.ch veröffentlichten Daten.“, und übernimmt Berichtigungen.
- Bei Kerndaten aus Österreich (Verzeichnis data.gv.at, Lizenz CC BY 4.0) nennt der Kunde bei einer Weitergabe den Herausgeber, die Lizenz mit Link und den Hinweis, dass die Daten bearbeitet wurden.
- Bei Daten aus TED nennt der Kunde die Quelle („© Europäische Union“).
- Daten aus Quellen ohne freie Lizenz nutzt der Kunde nur für die eigene Prüfung und Angebotsabgabe und veröffentlicht sie nicht.
- Bei Vergabeunterlagen beachtet der Kunde die Rechte der Auftraggeber und die Nutzungsbedingungen der Vergabeplattformen.
§ 7 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Jeder Zugang ist persönlich. Bei einem Verdacht auf Missbrauch informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich.
- Der Kunde stellt das System und seine Inhalte Dritten nicht zur Verfügung und gibt Zugänge nicht weiter, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht.
- Der Kunde nutzt das System nicht missbräuchlich. Unzulässig sind insbesondere automatisierte Abfragen außerhalb der vorgesehenen Funktionen, das Umgehen von Schutzmaßnahmen, eine übermäßige Belastung des Systems und die Nutzung, um ein vergleichbares Angebot zu entwickeln.
- Der Kunde bringt nur Inhalte ein, die er rechtmäßig nutzen darf. Für personenbezogene Daten in seinen Inhalten ist er datenschutzrechtlich verantwortlich.
- Bei einem erheblichen Verstoß darf der Anbieter betroffene Zugänge vorübergehend sperren. Er informiert den Kunden darüber.
§ 8 Vergütung und Pilotphase
- Vergütung und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Der Anbieter kann eine kostenlose Pilotphase anbieten. Umfang und Dauer ergeben sich aus der Vereinbarung. Jede Partei kann die Pilotphase jederzeit ohne Frist beenden. Ein Anspruch auf Fortsetzung oder auf einen späteren Vertrag besteht nicht.
- Für die Pilotphase gelten diese AGB, insbesondere § 3.
§ 9 Laufzeit, Kündigung und Vertragsende
- Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot. Regelt es nichts, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von Vom Inhaber zu bestätigen: Frist und Termin der Kündigung kündigen.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde schwerwiegend gegen § 3 oder § 7 verstößt.
- Kündigungen bedürfen der Textform.
- Mit dem Vertragsende endet das Nutzungsrecht nach § 3.
- Bis zum Vertragsende kann der Kunde seine Dokumente im System herunterladen. Auf Wunsch stellt der Anbieter ihm seine Kundendaten zum Vertragsende in einem gängigen Format bereit.
- Der Anbieter löscht die Kundendaten 30 Tage nach Vertragsende, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Für personenbezogene Daten gilt ergänzend der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
§ 10 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden sind (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
- Der Anbieter haftet nicht für Inhalte amtlicher Quellen und Vergabeunterlagen. Er schuldet keinen Erfolg im Vergabeverfahren, insbesondere keinen Zuschlag. Absatz 1 bleibt unberührt.
- Bei einer unentgeltlichen Pilotnutzung haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und für arglistig verschwiegene Mängel bleibt unberührt.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Vertraulichkeit
- Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich, auch nach Vertragsende. Vertraulich sind insbesondere die Kundendaten sowie nicht öffentliche Informationen über das System, etwa Prompts, Methodik und Auswertungslogik.
- Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, die eine Partei unabhängig erarbeitet oder rechtmäßig von Dritten erhalten hat oder die sie aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Pflicht offenlegen muss.
- Vertrauliche Informationen geben die Parteien nur an Personen weiter, die sie für den Vertrag benötigen und ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
§ 12 Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Datenschutzerklärung und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Wie der Anbieter Daten schützt, beschreiben die Seiten Sicherheit und Technische und organisatorische Maßnahmen.
§ 13 Änderungen dieser AGB
- Der Anbieter kann diese AGB für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, etwa eine geänderte Rechtslage oder neue Funktionen, und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Leistungsumfang und Vergütung ändern sich nicht auf diesem Weg.
- Der Anbieter kündigt Änderungen in Textform an, mindestens Vom Inhaber zu bestätigen: Frist der Ankündigung vor ihrem Inkrafttreten.
- Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge und das Recht zum Widerspruch weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
- Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. Der Anbieter kann ihn dann mit der Frist nach § 9 kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand München. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
- Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform, zum Beispiel per E-Mail, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.
- Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 17.10.2026