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Zuschlag.ai

Vergabe-ABC

Go oder No-Go in sechs Fragen

Ein Angebot kostet Tage. Deshalb lohnt sich vor dem Schreiben eine klare Entscheidung. Sechs Fragen helfen, entlang der Abschnitte der Bekanntmachung.

Stand: 17.10.2026 · Keine Rechtsberatung

Sechs Fragen entlang der Bekanntmachung

Jede Frage gehört zu einem Abschnitt der Bekanntmachung. Wer sie der Reihe nach beantwortet, hat nach wenigen Minuten ein klares Bild.

  1. Ist der Auftraggeber für Sie wichtig?

    Abschnitt: Öffentlicher Auftraggeber

    Wunschkunde oder Bestandskunde, Aussicht auf Folgeaufträge, Wert als Referenz, Region.

  2. Können Sie die Leistung erbringen?

    Abschnitt: Auftragsgegenstand

    Deckt Ihr Angebot den Auftrag ganz ab, nur einzelne Lose oder gar nicht?

  3. Erfüllen Sie die geforderte Eignung?

    Abschnitt: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

    Mindestumsatz, Referenzen, Zertifikate, Versicherungen, Personal. Jede Mindestanforderung ist ein K.O.-Kriterium.

  4. Sind Ihre Chancen realistisch?

    Abschnitt: Verfahren

    Verfahrensart, Größe des Auftrags im Verhältnis zu Ihrem Umsatz, erwarteter Wettbewerb, mögliche Vorarbeiten anderer Unternehmen.

  5. Gibt es Spielräume?

    Abschnitt: Informationen zur Auftragsvergabe

    Gewichtung von Preis und Qualität, Nebenangebote, Verhandlungen, Lose, Teilnahmewettbewerb.

  6. Gibt es versteckte Hürden?

    Abschnitt: Weitere Angaben und Vertragsbedingungen

    Haftung, Vertragsstrafen, knappe Fristen, Präsenzpflicht, Sicherheitsüberprüfung, Übertragung von Rechten.

Die Entscheidung in vier Punkten

Go heißt: Alle vier Punkte passen.

  • Gegenstand: Der Auftrag passt nach Titel und Inhalt zu Ihnen.
  • Eignung: Sie erfüllen alle Eignungskriterien, allein oder mit Partnern.
  • Fristen: Angebots-, Binde- und Ausführungsfristen sind für Sie realistisch.
  • Zuschlagskriterien: Die Gewichtung, etwa von Preis und Qualität, passt zu Ihrer Stellung im Markt.

Wenn nicht alles passt

  • Bietergemeinschaft: mit einem Partner gemeinsam bieten, wenn Leistung oder Eignung nur zusammen reichen.
  • Nachunternehmer: einem Hauptbieter zuarbeiten, wenn Sie nur einen Teil abdecken.
  • Eignungsleihe: fehlende Referenzen oder fehlenden Umsatz eines Partners einbinden.
  • Hilfe von außen: fachliche oder formale Unterstützung für dieses eine Angebot holen.
  • Vertriebschance: nicht bieten, aber den Auftraggeber kennenlernen, das Ergebnis verfolgen und die nächste Ausschreibung vorbereiten.

Gründe für ein No-Go festhalten

Typische Gründe sind: inhaltlich nicht passend, keine Kapazität, kein strategischer Nutzen, Eignung nicht erfüllt, Frist zu knapp, Chancen zu gering oder Vertrag und Risiko nicht tragbar. Wer die Gründe festhält, sieht nach einigen Monaten, woran Angebote scheitern und wo sich Partner lohnen.

Ein fester Takt hilft

  1. Erste Prüfung durch den Fachbereich innerhalb von 48 Stunden: Passt es grundsätzlich, sind die Unterlagen vollständig, reichen die Fristen?
  2. Fachliche Bewertung mit Empfehlung, ebenfalls innerhalb von 48 Stunden: Leistung, Eignung, Risiken.
  3. Entscheidung der Geschäftsführung, kurzfristig und vor dem internen Termin.

Dieser Artikel gibt einen Überblick in eigenen Worten und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das geltende Recht und die Vergabeunterlagen des jeweiligen Verfahrens.