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Vergabe-ABC

Eignungskriterien und Zuschlagskriterien

Zwei Fragen, zwei Prüfungen: Kann das Unternehmen den Auftrag ausführen? Und welches Angebot ist das wirtschaftlichste? Die erste beantwortet die Eignung, die zweite der Zuschlag.

Stand: 17.10.2026 · Keine Rechtsberatung

Eignung: Kann das Unternehmen den Auftrag ausführen?

Die Eignung prüft das Unternehmen, nicht das Angebot. Der Auftraggeber darf sie an drei Bereichen festmachen (§ 122 GWB):

  • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, etwa Eintrag im Handelsregister oder eine Zulassung.
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, etwa ein Mindestumsatz oder eine Haftpflichtversicherung.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, etwa Referenzen, Personal, Ausstattung oder Zertifikate.

Mindestanforderungen an die Eignung wirken wie K.O.-Kriterien: Wer eine davon nicht erfüllt, scheidet aus. Dazu kommen Ausschlussgründe, etwa bestimmte Straftaten oder nicht gezahlte Steuern und Sozialabgaben (§§ 123, 124 GWB).

Im EU-Verfahren genügt zunächst oft eine Eigenerklärung, zum Beispiel die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV). Belege fordert der Auftraggeber spätestens vor dem Zuschlag von dem Bieter an, der den Auftrag erhalten soll.

Fehlt Ihnen ein Teil der Eignung, helfen Partner: eine Bietergemeinschaft, ein Nachunternehmer oder die Eignungsleihe, bei der Sie sich auf Referenzen oder Umsatz eines anderen Unternehmens stützen (§ 47 VgV).

Zuschlag: Welches Angebot ist das wirtschaftlichste?

Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot, also das mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 127 GWB). Neben dem Preis kann der Auftraggeber zum Beispiel Qualität, Konzept, Service, Umwelt- oder soziale Aspekte bewerten.

  • Kriterien und Gewichtung stehen in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen. Danach dürfen sie sich nicht mehr ändern.
  • Häufig bewertet der Auftraggeber mit einer Wertungsmatrix: Punkte je Kriterium, gewichtet und zusammengezählt.
  • Lesen Sie die Matrix wie eine Gliederung für Ihr Konzept. Wer jedes Kriterium sichtbar beantwortet, macht die Bewertung leicht.

Beides nicht vermischen

Was zur Eignung gehört, darf beim Zuschlag nicht noch einmal zählen. Eine wichtige Ausnahme: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Personals, das den Auftrag ausführt, darf der Auftraggeber als Zuschlagskriterium werten, wenn sie die Qualität der Leistung erheblich beeinflussen (§ 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV).

Der Unterschied im Überblick

Eignung und Zuschlag im Vergleich
MerkmalEignungZuschlag
FrageKann das Unternehmen es?Welches Angebot ist das wirtschaftlichste?
Bezugdas Unternehmendas Angebot
Ergebniserfüllt oder nicht erfülltRangfolge der Angebote
BeispieleMindestumsatz, Referenzen, Zertifikate, VersicherungPreis, Konzept, Qualität, Service, Team

Dieser Artikel gibt einen Überblick in eigenen Worten und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das geltende Recht und die Vergabeunterlagen des jeweiligen Verfahrens.