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Vergabe-ABC

EU-Schwellenwerte 2026 und 2027

Ab welchem Auftragswert muss ein öffentlicher Auftraggeber EU-weit ausschreiben? Die aktuellen Werte gelten vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027.

Stand: 17.10.2026 · Keine Rechtsberatung

Die Werte für 2026 und 2027

Alle Werte gelten ohne Umsatzsteuer. Erreicht der geschätzte Auftragswert den Schwellenwert, muss der Auftraggeber EU-weit ausschreiben.

EU-Schwellenwerte 2026 und 2027 ohne Umsatzsteuer
AuftragSchwellenwert
Liefer- und Dienstleistungen oberster Bundesbehörden140.000 €
Liefer- und Dienstleistungen aller anderen öffentlichen Auftraggeber216.000 €
Liefer- und Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern sowie in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit432.000 €
Bauleistungen5.404.000 €
Konzessionen5.404.000 €
Soziale und andere besondere Dienstleistungen750.000 €

Für soziale und andere besondere Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern gilt 1.000.000 €. Die EU-Kommission passt die Werte alle zwei Jahre an; § 106 GWB verweist auf die jeweils geltenden Werte.

Wie der Auftragswert geschätzt wird

Ob ein Verfahren EU-weit läuft, entscheidet die Schätzung des Auftraggebers. Die Regeln dafür stehen in § 3 VgV:

  • Maßgeblich ist der voraussichtliche Gesamtwert der Leistung ohne Umsatzsteuer.
  • Optionen und mögliche Verlängerungen zählen mit.
  • Bei einer Rahmenvereinbarung zählt der Wert aller Einzelaufträge, die während der Laufzeit geplant sind.
  • Wird ein Auftrag in Lose geteilt, zählt der Wert aller Lose zusammen.
  • Stichtag ist der Tag, an dem die Bekanntmachung abgesendet oder das Verfahren auf andere Weise begonnen wird.
  • Ein Auftrag darf nicht so aufgeteilt werden, dass er unter der Schwelle bleibt.

Was oberhalb der Schwelle gilt

  • Die Bekanntmachung erscheint EU-weit in TED, dem Supplement zum Amtsblatt der EU.
  • Es gelten feste Mindestfristen für Teilnahmeanträge und Angebote.
  • Das Verfahren folgt dem GWB und der VgV, bei Bauleistungen dem EU-Abschnitt der VOB/A, bei Sektorenauftraggebern der SektVO.
  • Vor dem Zuschlag informiert der Auftraggeber die unterlegenen Bieter und wartet eine Frist ab.
  • Bieter können das Verfahren vor der Vergabekammer überprüfen lassen.

Und unterhalb der Schwelle?

Dort gilt das Haushaltsrecht von Bund und Ländern, meist mit der UVgO für Liefer- und Dienstleistungen und Abschnitt 1 der VOB/A für Bauleistungen. Wertgrenzen für Direktaufträge und vereinfachte Verfahren legen Bund und Länder selbst fest; sie unterscheiden sich von Land zu Land. Mehr dazu im Artikel EU-weit oder national.

Dieser Artikel gibt einen Überblick in eigenen Worten und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das geltende Recht und die Vergabeunterlagen des jeweiligen Verfahrens.