Vergabe-ABC
EU-Schwellenwerte 2026 und 2027
Ab welchem Auftragswert muss ein öffentlicher Auftraggeber EU-weit ausschreiben? Die aktuellen Werte gelten vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027.
Stand: 17.10.2026 · Keine Rechtsberatung
Die Werte für 2026 und 2027
Alle Werte gelten ohne Umsatzsteuer. Erreicht der geschätzte Auftragswert den Schwellenwert, muss der Auftraggeber EU-weit ausschreiben.
| Auftrag | Schwellenwert |
|---|---|
| Liefer- und Dienstleistungen oberster Bundesbehörden | 140.000 € |
| Liefer- und Dienstleistungen aller anderen öffentlichen Auftraggeber | 216.000 € |
| Liefer- und Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern sowie in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit | 432.000 € |
| Bauleistungen | 5.404.000 € |
| Konzessionen | 5.404.000 € |
| Soziale und andere besondere Dienstleistungen | 750.000 € |
Für soziale und andere besondere Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern gilt 1.000.000 €. Die EU-Kommission passt die Werte alle zwei Jahre an; § 106 GWB verweist auf die jeweils geltenden Werte.
Wie der Auftragswert geschätzt wird
Ob ein Verfahren EU-weit läuft, entscheidet die Schätzung des Auftraggebers. Die Regeln dafür stehen in § 3 VgV:
- Maßgeblich ist der voraussichtliche Gesamtwert der Leistung ohne Umsatzsteuer.
- Optionen und mögliche Verlängerungen zählen mit.
- Bei einer Rahmenvereinbarung zählt der Wert aller Einzelaufträge, die während der Laufzeit geplant sind.
- Wird ein Auftrag in Lose geteilt, zählt der Wert aller Lose zusammen.
- Stichtag ist der Tag, an dem die Bekanntmachung abgesendet oder das Verfahren auf andere Weise begonnen wird.
- Ein Auftrag darf nicht so aufgeteilt werden, dass er unter der Schwelle bleibt.
Was oberhalb der Schwelle gilt
- Die Bekanntmachung erscheint EU-weit in TED, dem Supplement zum Amtsblatt der EU.
- Es gelten feste Mindestfristen für Teilnahmeanträge und Angebote.
- Das Verfahren folgt dem GWB und der VgV, bei Bauleistungen dem EU-Abschnitt der VOB/A, bei Sektorenauftraggebern der SektVO.
- Vor dem Zuschlag informiert der Auftraggeber die unterlegenen Bieter und wartet eine Frist ab.
- Bieter können das Verfahren vor der Vergabekammer überprüfen lassen.
Und unterhalb der Schwelle?
Dort gilt das Haushaltsrecht von Bund und Ländern, meist mit der UVgO für Liefer- und Dienstleistungen und Abschnitt 1 der VOB/A für Bauleistungen. Wertgrenzen für Direktaufträge und vereinfachte Verfahren legen Bund und Länder selbst fest; sie unterscheiden sich von Land zu Land. Mehr dazu im Artikel EU-weit oder national.
Dieser Artikel gibt einen Überblick in eigenen Worten und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das geltende Recht und die Vergabeunterlagen des jeweiligen Verfahrens.