Vergabe-ABC
EU-weit oder national: welche Regeln gelten
Ob ein Auftrag EU-weit oder national vergeben wird, hängt vom geschätzten Wert ab. Davon hängen Regeln, Fristen und Rechtsschutz ab.
Stand: 17.10.2026 · Keine Rechtsberatung
Der Unterschied auf einen Blick
| Thema | EU-weit (oberhalb der Schwelle) | National (unterhalb der Schwelle) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | GWB Teil 4, VgV, SektVO, KonzVgV, VSVgV, EU-Abschnitt der VOB/A | Haushaltsrecht, UVgO, Abschnitt 1 der VOB/A, Vergabegesetze der Länder |
| Bekanntmachung | TED; in Deutschland über den Datenservice Öffentlicher Einkauf | Vergabeplattformen, Landesportale und Datenservice Öffentlicher Einkauf |
| Verfahren | offenes und nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog, Innovationspartnerschaft | Öffentliche und Beschränkte Ausschreibung, Verhandlungsvergabe, Direktauftrag |
| Fristen | feste Mindestfristen | angemessene Fristen ohne feste Untergrenze |
| Vor dem Zuschlag | Vorabinformation der unterlegenen Bieter und Wartefrist (§ 134 GWB) | je nach Land eigene Regeln |
| Rechtsschutz | Nachprüfung vor der Vergabekammer | kein Verfahren vor der Vergabekammer; einige Länder sehen eigene Wege vor |
Was entscheidet
Entscheidend ist der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer im Vergleich zum Schwellenwert. Für die meisten Liefer- und Dienstleistungen liegt er vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 bei 216.000 €, für Bauleistungen bei 5.404.000 €. Alle Werte stehen im Artikel EU-Schwellenwerte 2026 und 2027.
Wer ausschreiben muss
- Öffentliche Auftraggeber: Behörden, Kommunen, Sozialversicherungen und andere Stellen, die mit öffentlichen Mitteln einkaufen.
- Sektorenauftraggeber: Unternehmen der Wasser- und Energieversorgung und des Verkehrs, etwa Stadtwerke oder Flughäfen. Für sie gilt die SektVO.
- Private Unternehmen kaufen nach eigenen Regeln ein. Erhalten sie Fördermittel, kann der Förderbescheid vorschreiben, dass sie nach Vergaberegeln einkaufen.
Woran Sie es in der Bekanntmachung erkennen
- EU-weite Bekanntmachungen erscheinen in TED und tragen dort eine Nummer wie 123456-2026. Sie nennen als Rechtsgrundlage eine EU-Richtlinie, etwa die Richtlinie 2014/24/EU.
- Nationale Bekanntmachungen verweisen auf die UVgO, auf Abschnitt 1 der VOB/A oder auf Landesrecht.
- Bei Liefer- und Dienstleistungen sind Verfahrensnamen ein Hinweis: „Offenes Verfahren“ ist EU-weit, „Öffentliche Ausschreibung“ national.
Dieser Artikel gibt einen Überblick in eigenen Worten und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das geltende Recht und die Vergabeunterlagen des jeweiligen Verfahrens.